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AGB
 

Die Zollabfertigung Kornelia Dönneweg arbeitet auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweils aktuellen Fassung, sofern diese Auftragsbedingungen keine abweichende Regelung vorsehen. Dem Auftraggeber ist der Inhalt der ADSp bekannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zollabfertigung Kornelia Dönneweg


Präambel

Für Aufträge an die Zollabfertigung Kornelia Dönneweg gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Zollabfertigung Kornelia Dönneweg nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Diese AGB gelten für alle künftigen Aufträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Zahlung sämtlicher Abgaben und sonstigen Aufwendungen, die der Zolldeklarant im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags für ihn verauslagt.

2.

Der Auftraggeber versichert, dass er Käufer der anzumeldenden Waren ist oder in Vollmacht des Käufers handelt.

3.

Die Zollabfertigung Kornelia Dönneweg behält sich vor, die Zollabfertigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzulehnen. Wichtige Gründe in diesem Sinne sind insbesondere:

- Zahlungsverzug des Auftraggebers
- fehlende Dokumente für eine ordnungsgemäße Zollanmeldung
- unzureichende Warenbeschreibung

4.

Der Auftraggeber hat gegenüber der Zollabfertigung Kornelia Dönneweg folgende Mitteilungspflichten:

- alle für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben, insbesondere Angaben zu Packstückanzahl, Brutto- und Nettogewichten, Inhalten und Warenwerten, sowie zur Berechtigung zum Vorsteuerabzug und zum Geschäftsverhältnis (z.B. Verbundenheit).
- Die Ausnutzung von Kontingenten

Darüber hinaus hat der Auftraggeber der Zollabfertigung Kornelia Dönneweg folgende Unterlagen zur Bearbeitung des Auftrags auszuhändigen:

- Sämtliche für die Abfertigung relevanten Dokumente, insbesondere Handelsrechnung Und Frachtbrief, des weiteren Lizenzen, Ursprungszeugnisse, Präferenznachweise sofern der Anmelder Präferenzen in Anspruch nehmen will, Überwachungsdokumente, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen.

Der Auftraggeber trägt alle Kosten und steuerlichen Nachteile, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben bzw. durch die Nichtvorlage der notwendigen Dokumente verursacht werden. Sofern der Auftraggeber nicht selbst Importeur ist, tritt er dem Zolldeklaranten bereits jetzt solche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Importeur ab, die darauf beruhen, dass der Importeur die notwendigen Angaben und Unterlagen unrichtig, unvollständig oder verspätet übermittelt.

5.

Die Zollabfertigung Kornelia Dönneweg übernimmt keine Haftung für eine unrichtige Ermittlung des KN-Codes, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Zolltarifauskünfte der Zollabfertigung Kornelia Dönneweg sind unverbindlich. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine verbindliche Zolltarifauskunft beiden zuständigen Zollbehörden beantragt werden kann.

6.

Die Zollabfertigung Kornelia Dönneweg ist nicht verpflichtet, die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Zollabfertigung zu einem begünstigten Zollsatz zu prüfen oder den Auftraggeber hierüber aufzuklären. Die Pflicht, sich über etwaige Zollbefreiungen und diesbezüglich beizubringende Unterlagen zu informieren, obliegt allein dem Auftraggeber als Einführer der Ware, es sei denn, es wird eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.

7.

Die Zollabfertigung Kornelia Dönneweg ist nicht zur Prüfung einer etwaigen Verletzung gewerblicher Schutzrechte verpflichtet.

8.

Erfüllungsort für alle von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen ist München. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis entstehen, ist München. Für Ansprüche gegen die Zollabfertigung Kornelia Dönneweg ist München ausschließlicher Gerichtsstand.

9.

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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Zollabfertigung Kornelia Dönneweg

Dieselstraße 9

85748 Garching-Hochbrück

Telefon: 089/322 099 58

Telefax: 089/322 099 59

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